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TÜV: Blinkanlage Nachrüstung

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5 Jahre 5 Monate her #5563 von Panno225
TÜV: Blinkanlage Nachrüstung wurde erstellt von Panno225
Hallo Gemeinde,

hatte heute leider einen unerfreulichen Auftritt beim TÜV.
Wollte meine Panno T1, Bj.1963 mit einem Vollgutachten nach §21 wieder für die Zulassung fit machen, da keine Papiere mehr vorhanden sind.
Es handelt sich um ein ehem. DDR Fahrzeug (lt. Vorbesitzer).
Der TÜV-Mann hat nun folgendes bemängelt:
1. fehlende Blinkanlage, da Erstzulassung nach 1962
2. fehlendes Prüfzeichen auf der Streuscheibe des Scheinwerfers
Zur Blinkanlage: Da in der ex. DDR jedes Importfahrzeug der 60-er (Jawa, Pannonia) ohne Blinker ausgeliefert wurde und sogar die MZ ETS (die mit dem Büffeltank) sogar noch zu Beginn der 70-er Jahre ohne Blinker ausgeliefert wurde, muß es doch irgendeine Ausnahmegenehmigung geben.
Hat evtl. jemand eine Briefkopie mit ausgetragener Blinkanlage?
Zu der Streuscheibe: hatte jemand schon mal das Problem. Wenn ja, wie wurde es gelöst?
Ich weiß, das man die von der AWO z.B. nehmen kann. Mir geht's jedoch um's Prinzip.
Wenn die Maschine mit der Streuscheibe in die DDR verkauft wurde, dann müsste das doch auch akzeptiert werden?!

Danke für Eure Hilfe
Jörk










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5 Jahre 5 Monate her #5564 von Rigo
Rigo antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Hallo Jörk mit K ;)
Schön, das Du mit Fotos hier ankommst.
Der TÜV Prüfer war ein Trottel oder ehrlich ausgedrückt ein Arschloch.
Das sollte man am besten vorher checken aber leicht gesagt.
Alles was es er laut Seiner Aussage bemängelt hat, ist totaler Quatsch.
Du brauchst keine Briefkopie sondern einen vernünftigen Prüfer.
Das ganze Thema ist seit langem leidlich und auch oft immer wieder das gleiche.
Aber wenn man nur will, am Ende klappt das schon.
Auch ohne Blinker, und e-Zeichen und wer was anderes meint, der macht sich zu unrecht krumm.

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5 Jahre 5 Monate her - 5 Jahre 5 Monate her #5565 von Panno225
Panno225 antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Danke für die aufmunternden Worte, aber das hilft leider nicht weiter.
Eine Streuscheibe habe ich noch von meiner AWO. Das ist kein Problem. Natürlich wechsle ich die Scheibe wieder gegen die Originale...
Ich will aber partout keine Blinker ranbauen. Für Ochsenaugen müsste ich den Lenker anbohren (denn irgendwo müssen die Kabel ja wieder raus kommen). Und alle anderen Blinkervarianten verschandeln die Optik. Diese sollte, wie auf den Bildern ersichtlich, so wie sie ist beibehalten werden. Abgesehen von Rücklicht und Kennzeichenhalter (den Spiegel zähl ich als Zubehörteil mal nicht dazu) ist sie nämlich vollkommen original.
Also wie schon angesprochen: Hat jemand eine Briefkopie mit dem Hinweis: Ohne Blinkanlage (oder so ähnlich)?
Übrigens: Der Jörk mit k ist korrekt, war vor 50 Jahren so gewünscht und kein Schreibfehler.

Gruß
Jörk
Letzte Änderung: 5 Jahre 5 Monate her von Panno225.

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5 Jahre 5 Monate her - 5 Jahre 5 Monate her #5566 von Zembron
Zembron antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Servus Jörk, vor zwei Jahren hatte ich gleiche Schlacht um meine T5 bj 68.
-Scheinwerferglaß muss leider getauscht werden. Dazu kriegst keine Ausnahmegenehmigung. Aber wenn hast ein passendes, dan ist cool. Es geht haupdählich um Symethrische Glaß von Pannonia, das ist bemängelt.
-Blinker...hier musst du aalglat sein und schlauer wie Tüvler. Du hast ein fehler gemacht. Bevor man zum Tüv fährt, sollst du paare Fotos machen, Bedinungsanleitung mitnehmen und ein Termin mit einem Oldtimerzuständigen Tüvler machen um alles zu besprechen. Das spart viel Nerven.
Aber zum Thema.
In Bedieneungsanleitung steht dass Pannonia hat ein Schwungradmagnet mit 6V und 45W Stärke. Hier langt ein einfaches Rechnung 35W Scheinwerfer, Rücklicht 3W und Tachobeleuchtung 1W = 39W vebraucht. Es gibts kein Strom mehr für Blinker. Und beim Tüv sprich IMMER über vier Blinker (keine Ochsenaugen) und die brauchen 42W pro Seite (21W pro Birne). Kannst immer auch sagen dass du möchtest H Kennzeichen, darum willst du keine LED Blinker montieren. Es wird mit Scheinwerfer nicht funktionieren.
Auf diesen Grund dein Tüvler soll zum Regierungspräsidium ein Email schreiben, und soll ohne Problem ein Ausnahmegenehmigung dazu kriegen. Bei mir ist so gelaufen. Natürlich wird das später beim Zulassung in Landsratamt noch mal geprüft.
Wenn du die Ausnahmegenehmigung bekommst, kannst deine Pannonia auch ganz normal Zulassen (ohne H Kennzeichen) was billiger ist.

Schick mir dein Email und ich schicke dir Kopie von Korespondenz Tüv-Regierungspräsidium und meine Unterlagen zum Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und § 47 FZV
Letzte Änderung: 5 Jahre 5 Monate her von Zembron.

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5 Jahre 5 Monate her #5567 von Panno225
Panno225 antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Hallo,

Danke für die Info Zembron.
Ich glaube ich hab auch schon was "Offizielles" gefunden.
In der für das Baujahr 1963 gültigen StVZO von 1956 unter §62, Abs. 6 steht eindeutig drin, das:

Außerdem gilt:

Damit werde ich schon mal aufwarten. Ich hoffe der TÜV-ler hat ein Einsehen.
Nichtsdestotrotz: es wäre nett, wenn Du mir Deine Sachen mal zusenden könntest (hast eine PN).

Schönen Gruß
Jörk

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5 Jahre 5 Monate her #5568 von Zembron
Zembron antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung

Der TÜV Prüfer war ein Trottel oder ehrlich ausgedrückt ein Arschloch.
Das sollte man am besten vorher checken aber leicht gesagt.
Alles was es er laut Seiner Aussage bemängelt hat, ist totaler Quatsch.
Du brauchst keine Briefkopie sondern einen vernünftigen Prüfer.


Rigo, Quatsch und nicht Quatsch. Leider hat Jörk ein engstirnig Tüvler getroffen welcher streng nach Katalog arbeitet.
Alles was beschrieben ist, steht klar im Tüv Katalog. Leider hat dem Tüvler ein Stück Phantasie gefehlt.
Leider, in solche Situation, mussen wir schlauer wie Tüvler sein. Aber das kriegen wir noch gemeinsam hin.

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5 Jahre 5 Monate her - 5 Jahre 5 Monate her #5569 von Panno225
Panno225 antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Danke nochmals an Zembros.
Werde mein Glück mit den Unterlagen von Zembros und denen von mir herausgesuchten in zwei Wochen nochmals versuchen.
Ich halt Euch auf dem Laufenden.

Schönen Gruß
Jörk
Letzte Änderung: 5 Jahre 5 Monate her von Panno225.

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5 Jahre 5 Monate her #5570 von Rigo
Rigo antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Das Ganze kann man seit Jahren in sämtlichen Deutschen Motorradforen und auch hier hoch und runter lesen.
Wenn hier Jemand meint, man brauche asymmetrische Streuscheiben, dann hilft das auch nicht weiter. Und die von einer AWO ist auch symmetrisch und ohne 'e'.
Wenn das Motorrad Original ist, brauch man nur eins: den richtigen Prüfer. Und damit meine ich nicht Jemanden, der gegen die Vorschriften vorstößt.
Mal eine Gegenfrage: hat jemand ein 'e' am Auspuff?
Ohne erlischt die Betriebserlaubniss.

Diese ganzen Diskussionen sind schwieriger als den TÜV zu bekommen.
Aber im Internet scheint das beliebt zu sein...

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5 Jahre 5 Monate her #5571 von Zembron
Zembron antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Es geht immer noch ums Katalog! Du musst das endlich ansehen, dann verstehst du vielleicht mehr. Die Leute, meine Tüvler, arbeiten genau wie Du nach verschiedene Vorschriften und Anweisungen. Ich kann Dir nur empfehlen Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern vom Tüv Süd zum lesen. Oft kommt dort ein oder ähnliches Satz: ´´ weitgegend in Originalkonfiguration, im Originalzustand
oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.´´. Jetzt denk selber nach...Scheinwerfer wechseln...das ändert kaum ganzes Fahrzeug Linie oder Aussehen. Aber kann deine Sicherheit auf die Straße bessern. Auch Zusammenleben mit anderen Straßenverkehr mitteiler ist wichtig. Du bist nicht allein auf die Straße. Darum, werde selber ein Scheinwerferglaß aufrüstung empfohlen.
Zum Auspuff... erstmal, es ändert die original Linie von Motorrad, darum ist ungewünscht. Dazu gibts auch ein Punkt in Tüv Katalog:
3.3.2. Abgasanlage
Nur Originalanlage oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehöranlage
zulässig.
Und darum keiner möchte von Dir ein E Zeichen auf dem Auspuff...

Bitte, studier was ein bissele tiefer bevor Du wieder babelst.

Gruß
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5 Jahre 5 Monate her #5572 von Rigo
Rigo antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Hallo Zembron,
ich habe 2011 meine T5 ohne jegliche Probleme & Mängel mit ungarischen Papieren innerhalb von 20 Minuten durch die Vollabnahme gebracht & seit dem mehrfach die 2 jährliche Dekra-Prüfung ohne jegliche Mängel bis 2020 bestanden. Ich bin seit 2012 mit dieser Pannonia über zehntausende Kilometer Mängel- & Pannenfrei, ja sogar im Ausland mit ihr ohne Hänger oder doppelten Boden unterwegs.

Des weiteren ist das nicht meine einzige alte Maschine, die eine Vollabnahme, ja sogar auch ohne Papiere problemlos bestanden hat.
Meine Bekannten fahren seit Jahren Oldtimer Motorräder & solche "Probleme & Hürden" sind für keinen ein Thema gewesen, auch weil die Maschinen entweder original oder zumindest dem entsprechenden Baujahr technisch einwandfrei zugelassen sind.

Und jetzt kommst Du, und meinst ich solle mich belesen, um hier so wie tausende andere über irgendwelche Hürden & Vorschriften und Sicherheit völlig sinn frei zu fachsimpeln?
Findest Du es gut, dich mit dem Regierungspräsidium herumzuschlagen? Und erklär mir mal, wie das sich verhält, dass Du mehre eigene TÜV Prüfer hast, aber 5 Anlauf brauchtest, um Deine doch originale & gut aufgebaute Maschine zuzulassen? Wie verhält sich das? Du weißt jetzt wie angeblich alles geht 6 bist damals fast durchgedreht, weil Du niemanden gefunden hattest, der Dir den § 21 StVZO ausgedruckt hat, dass was bei mir keine halbe Stunde dauert...

Und wenn sich dann von mir aus noch 5 Foristen hier für Deine Fachsimpelei bedanken, zeigt das nur, dass es beliebt ist, selbst mit Oldtimer, diesen sinnlosen & meist selbst stilisierten "Regeln" zu folgen, diese dann noch verallgemeinern zu wollen & zum Maßstab zu machen. Das ist einfach nur ärmlich.
man sollte froh sein, dass man mit solchen Oldtimer immer noch etwas mehr Freiheiten hat, als mit einen neuem "e-norm Motorrad"
Aber so ist es nun mal - nicht umsonst heißt es ja seit Jahren Political Correctness.... oder folgen sie bitte der Schafherde!

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5 Jahre 5 Monate her - 5 Jahre 5 Monate her #5580 von Panno225
Panno225 antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Hallo Gemeinde,

wie zugesagt hier nun kurz wie die Sache ausgegangen ist:





Blinker müssen ran. Ohne wenn und aber. War bei drei TÜV-ern. Nichts zu machen!
Ich möchte nicht die Argumente hier alle aufzählen, aber Fakt ist in deren Augen: Alles was nach 1962 erstmalig zugelassen wurde, braucht Blinker. Und da die Herkunft meiner Panno aus der Ex-DDR nicht zweifelsfrei belegbar ist (hab ja keinerlei Papiere mehr), hatte ich schlechte Karten. Auch die vermeintliche Belastung der elektr. Anlage ließen sie nicht gelten, da die Blinker ja nur kurzzeitig genutzt werden würden und über die Batterie liefen ...
Der letzte TÜV-Prüfer machte mir, das Angebot zu mir nach Hause zu kommen und das Vollgutachten mitzubringen, wenn ich die Blinker nachrüste. So ersparte ich mir eine nochmalige Vorführung (zu den vergangenen Terminen hab ich zur Hin- und Rückfahrt einfach das Nummernschild meiner Guzzi rangeschraubt...).
Nun gut. Hab die Blinker nachgerüstet. Jedoch an meinem Ersatzlenker. Wollte den originalen nicht anbohren und auch meinen Gasdrehgriff unversehrt lassen (Öffnung für Ochsenaugen im Griffgummi). Daher der "fremde" Gasdrehgriff. Weiß übrigens jemand von was der ist? Hatte ich mal mit einer Ladung Teile bekommen.
Okay. Hab das Vollgutachten nun. Als nächstes geht's zur Zulassung. Das sollte aber nun kein Problem mehr sein, hoffe ich ...

Schönen Gruß
Jörk

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Letzte Änderung: 5 Jahre 5 Monate her von Panno225.
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5 Jahre 4 Monate her - 5 Jahre 4 Monate her #5591 von Zembron
Zembron antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Und wie funktionieren die Blinker zusammen mit Scheinwerfer'?
Und wie hast du die angeschloßen?
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5 Jahre 4 Monate her #5595 von Panno225
Panno225 antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Keine eBay APP ID in der Konfiguration definiert.Keine eBay APP ID in der Konfiguration definiert.Tja, was soll ich sagen? Funktioniert einwandfrei!
Habe LED's + elektr. Blinkgeber verwendet.
Auch für das Bremslicht habe ich eine LED eingesetzt.
Sieht man ja nicht. Ist sehr hell und "spart" Strom.
Habe diese hier genommen:


Als Blinkgeber dieses Teil:


Schaltplan so wie dieser, jedoch ohne die hinteren Blinker.


Gruß
Jörk

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5 Jahre 4 Monate her #5612 von DneprMuZ
DneprMuZ antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Blinker hab ich genauso angeklemmt wie du allerdings hab ich die Fernlichtkontrollleuchte zur Blinkerkontrolle umfunktioniert.
Macht für mich mehr Sinn und sieht für'n TÜV auch besser aus. Lässt sich ganz einfach dazwischen klemmen.
Merlin

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5 Jahre 4 Monate her #5613 von Panno225
Panno225 antwortete auf TÜV: Blinkanlage Nachrüstung
Wo ist denn an der Panno eine Fernlichtkontrolle?
Außerdem: Weder eine Fernlicht- noch eine Blinkerkontrolle sind überhaupt notwendig.

Gruß
Jörk

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